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Neuigkeit

Sonntag, 24. März 2024

Zwei neue Kraftfahrer

Erfolgreicher Abschluss

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Einsatz

Samstag, 23. März 2024

Auffahrunfall auf der Bundestraße

Technischer Einsatz: 20 Mann (KDOF1, RLFA, LFA) im Einsatz von 14.38...

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Jugendgruppe

Samstag, 16. März 2024

Weiße Fahne beim Wissenstest

3x Bronze, 2x Silber, 4x Gold

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Einsatz

Dienstag, 12. März 2024

Aufräumarbeiten nach Verkehrsunfall

Technischer Einsatz: 12 Mann (KDOF1, RLFA) im Einsatz von 12.46 bis...

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Einsatz

Montag, 11. März 2024

Türöffnung - Kleinkind in Wohnung

Technischer Einsatz: 11 Mann (KDOF1, RLFA) im Einsatz von 10.31 bis...

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Einsatz

Mittwoch, 06. März 2024

Personensuche

Technischer Einsatz: 17 Mann (KDOF1, RLFA; LFA) im Einsatz von 09.49...

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Veranstaltung

Samstag, 02. März 2024

108. Jahreshauptversammlung

Rückblick ins Jahr 2023

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WIR BITTEN UM IHRE SPENDE

Haussammlung 2017

Wie alle Jahre werden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Puchheim die Haushalte von Puchheim und die Geschäftsbetriebe von Attnang-Puchheim in den Monaten Jänner bis März 2017 besuchen.

Die Erlöse der Haussammlung dienen für die Instandhaltung und zum Ankauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen, die die FF Puchheim für ihre Einsätze im Dienste der Bevölkerung benötigt. 

Falls Sie gerade nicht zu Hause sind, können Sie Ihre Spende auch auf das Konto der Freiwillige Feuerwehr Puchheim bei der Volksbank OÖ, Filiale Attnang überweisen. (Verwendungszweck "Jahressammlung 2017"  - IBAN  AT62 4480 0350 1609 0000, BIC VBWEAT2WXXX). 

Hier möchten wir anmerken das auch die Spenden an die Feuerwehren steuerlich absetzbar sind. 

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Puchheim bedanken sich sehr herzlich für Ihre Spende und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2017! 

 

NEU AB 01.01.2017

Durch ein Bundesgesetz kommt ab 01. Jänner 2017 eine Neuerung auf freiwillige Feuerwehren in Österreich zu: Spenden von Privatpersonen müssen (wenn von ihnen gewünscht) an das Finanzamt gemeldet werden. Damit wird eine automatische Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht. 

Bei Spenden, die ab 2017 zugehen, sollten die Spender darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie neben dem Vor- und Zunamen auch das Geburtsdatum bekannt geben; fehlt eine dieser Angaben darf die Feuerwehr dies als Erklärung betrachten, dass die Spende nicht von der Steuer abgesetzt werden will. Bei Spenden über Erlagschein muss ein eigener Spendenerlagschein verwendet werden, der auch eine Angabe des Geburtsdatums vorsieht.

Foto und Text: FFP/ Quelle: Internet ÖBFV

Samstag, 07. Januar 2017