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Sonntag, 21. April 2024

Austritt von Kohlenmonoxid

Technischer Einsatz: 12 Mann (KDOF1, RLFA) im Einsatz von 4.13 bis...

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Donnerstag, 18. April 2024

Vermeintlicher KFZ Brand nach Auffahrunfall

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Einsatz

Donnerstag, 11. April 2024

Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich

Technischer Einsatz: 7 Mann (KDOF1, RLFA) im Einsatz von 08.26 bis...

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Jugendgruppe

Montag, 08. April 2024

Hui statt Pfui

Flurreinigunsaktion der Jugendgruppe

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Einsatz

Samstag, 06. April 2024

Zigarettenrauch löst Brandmelder aus

Brandeinsatz: 12 Mann (KDOF1, RLFA, LFA) im Einsatz von 05.42 bis...

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Neuigkeit

Sonntag, 24. März 2024

Zwei neue Kraftfahrer

Erfolgreicher Abschluss

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Einsatz

Samstag, 23. März 2024

Auffahrunfall auf der Bundestraße

Technischer Einsatz: 20 Mann (KDOF1, RLFA, LFA) im Einsatz von 14.38...

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Spenden an die Feuerwehr

ab 2012 steuerlich absetzbar

Dem Beschluss gingen monatelange Verhandlungen voraus – jetzt ist es soweit. 2011 hat der Ministerrat beschlossen, dass ab 2012 auch Spenden an die freiwilligen Feuerwehren von der Steuer abgesetzt werden können. 

Je nach Einkommenshöhe, kann der Spender von 34 bis zu 50 Prozent seiner Geldleistung vom Finanzamt wieder rückfordern. Den Verhandlungen des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes ist es zudem zu verdanken, dass die Spender nun doch nicht ihre Sozialversicherungsnummer bekannt geben müssen. Ein Plan, der in letzter Minute verworfen wurde. Das Finanzministerium begnügt sich mit einer einfachen Spendenquittung. Eine Regelung, die alle begünstigten Organisationen betrifft. Der Präsident des ÖBFV, LBD Josef Buchta: „Wir haben lange um diese Lösung gekämpft. Es war nicht einzusehen, warum die Feuerwehren nicht in die Liste der begünstigten Organisationen aufgenommen wurden. Durch den steuerlichen Anreiz haben wir jetzt die Hoffnung, dass den Feuerwehren noch mehr Geld gespendet wird. Geld, das wir zur Bewältigung unserer bundesweit jährlich 190.000 Einsätze dringend brauchen.“

Ursprünglich Sozialversicherungsnummer gefordert: Für Kritik sorgte im Vorfeld der Plan, dass Spender ab 2013 der begünstigten Organisation ihre Sozialversicherungsnummer bekannt geben hätten müssen. Präsident Buchta konnte den Gesetzgeber schlussendlich doch noch davon überzeugen, dass dies einen enormen bürokratischen Aufwand bedeutet hätte, der von den Freiwilligenorganisationen nur schwer zu bewältigen gewesen wäre. Jetzt müssen jene Organisationen und Vereine, also nicht nur die Feuerwehren, denen eine finanzielle Zuwendung gewährt wird, dem Spender lediglich eine Quittung in die Hand drücken.

337.000 Feuerwehrmitglieder in Österreich: Im Vorjahr wurden die freiwilligen Feuerwehren Österreichs unter anderem zu 51.580 Bränden und 112.000 so genannten technischen Einsätzen (Menschen- und Tierrettungen, Verkehrsunfälle, Hochwasser, Schadstoffaustritte, etc.) alarmiert. Dafür mussten die 337.080 Mitglieder 2,1 Millionen Arbeitsstunden aufwenden – freiwillig. Die Frauen und Männer der Feuerwehren werden übrigens alle zwei Minuten zu einem Einsatz gerufen, jeder 25. Österreicher ist Mitglied bei einer freiwilligen Feuerwehr.

Text: ooelfv.at, Bild: Internet

Montag, 02. Januar 2012