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Jugendgruppe

Samstag, 19. April 2025

BeeWild

Von 14. Bis 20. April 2025 findet die österreichweite...

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Einsatz

Freitag, 18. April 2025

Geruchsbelästigung aus Kanalschacht

Technischer Einsatz: 7 Mann (KDOF 1, GSF) im Einsatz von 18:35 bis...

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Einsatz

Donnerstag, 17. April 2025

Brand im Schaufenster

Schnelles Eingreifen der Feuerwehren verhindert Schlimmeres

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Neuigkeit

Freitag, 11. April 2025

Ausgezeichneter Funker

FKAE Abzeichen in Silber absolviert

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Einsatz

Donnerstag, 10. April 2025

Kind aus misslicher Lage befreit

Technischer Einsatz: 18 Kräfte (KDOF1, RLFA; LFA) im Einsatz von...

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Übung

Freitag, 04. April 2025

Frühjahrsübung in Attnang

Wohnhausbrand mit vermissten Personen

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Neuigkeit

Dienstag, 01. April 2025

Alles Gute...

Zum Geburtstag

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WIR BITTEN UM IHRE SPENDE

Haussammlung 2017

Wie alle Jahre werden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Puchheim die Haushalte von Puchheim und die Geschäftsbetriebe von Attnang-Puchheim in den Monaten Jänner bis März 2017 besuchen.

Die Erlöse der Haussammlung dienen für die Instandhaltung und zum Ankauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen, die die FF Puchheim für ihre Einsätze im Dienste der Bevölkerung benötigt. 

Falls Sie gerade nicht zu Hause sind, können Sie Ihre Spende auch auf das Konto der Freiwillige Feuerwehr Puchheim bei der Volksbank OÖ, Filiale Attnang überweisen. (Verwendungszweck "Jahressammlung 2017"  - IBAN  AT62 4480 0350 1609 0000, BIC VBWEAT2WXXX). 

Hier möchten wir anmerken das auch die Spenden an die Feuerwehren steuerlich absetzbar sind. 

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Puchheim bedanken sich sehr herzlich für Ihre Spende und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2017! 

 

NEU AB 01.01.2017

Durch ein Bundesgesetz kommt ab 01. Jänner 2017 eine Neuerung auf freiwillige Feuerwehren in Österreich zu: Spenden von Privatpersonen müssen (wenn von ihnen gewünscht) an das Finanzamt gemeldet werden. Damit wird eine automatische Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht. 

Bei Spenden, die ab 2017 zugehen, sollten die Spender darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie neben dem Vor- und Zunamen auch das Geburtsdatum bekannt geben; fehlt eine dieser Angaben darf die Feuerwehr dies als Erklärung betrachten, dass die Spende nicht von der Steuer abgesetzt werden will. Bei Spenden über Erlagschein muss ein eigener Spendenerlagschein verwendet werden, der auch eine Angabe des Geburtsdatums vorsieht.

Foto und Text: FFP/ Quelle: Internet ÖBFV

Samstag, 07. Januar 2017