Übungen Allgemein
Zweck
Die periodischen Übungen haben den Zweck, die Schlagkraft der Wehr in allen Bereichen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. In den Übungen werden im Einsatz erkannte Mängel wirksam behoben und die Einsatzkräfte mit neuen Einrichtungen und Vorgehensweisen vertraut gemacht.
Zuständigkeit
Für die Planung ist das Kommando verantwortlich. Die Hauptverantwortung für die Durchführung der Übungen obliegt in erster Linie den Zugskommandanten mit den Gruppenkommandanten.
Planung
Für die Übungen wird ein grober Jahresplan erstellt. Er gliedert sich in 5 Spezialgebiete:
Übungen | |
GSF: | ca. 12 |
Strahlenschutz: | ca. 3 |
Fahrzeuge: | ca. 12 |
Atemschutz: | ca. 8 |
Lotsen und Nachrichtendienst | ca. 10 |
Div. Übungen: | ca. 3 |