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Neuigkeit

Samstag, 15. März 2025

Wissenstest der Feuerwehrjugend

6x Bronze, 6x Silber, 4x Gold

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Einsatz

Montag, 10. März 2025

Heftiger Kreuzungscrash auf Bundesstraße

Technischer Einsatz: 19 Mann (KDOF1, RLFA, LFA, WLF) im Einsatz von...

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Veranstaltung

Samstag, 08. März 2025

109. Jahreshauptversammlung

Rückblick ins Jahr 2024

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Neuigkeit

Dienstag, 25. Februar 2025

Reservisten auf Achse

Ausflug nach Wien

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Einsatz

Donnerstag, 20. Februar 2025

Dieselspur zog sich durch drei Gemeinden

Technischer Einsatz: 21 Mann (KDOF1, RLFA, LAST) im Einsatz von 20.35...

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Jugendgruppe

Samstag, 08. Februar 2025

Sportliche Jugendübung

Vorbereitung auf die Jugend Bewerbssaison

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Einsatz

Montag, 20. Januar 2025

Betriebsmittel nach Auffahrunfall gebunden

Technischer Einsatz: 12 Mann (KDOF1, RLFA) im Einsatz von 15.19 bis...

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WIR BITTEN UM IHRE SPENDE

Haussammlung 2017

Wie alle Jahre werden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Puchheim die Haushalte von Puchheim und die Geschäftsbetriebe von Attnang-Puchheim in den Monaten Jänner bis März 2017 besuchen.

Die Erlöse der Haussammlung dienen für die Instandhaltung und zum Ankauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen, die die FF Puchheim für ihre Einsätze im Dienste der Bevölkerung benötigt. 

Falls Sie gerade nicht zu Hause sind, können Sie Ihre Spende auch auf das Konto der Freiwillige Feuerwehr Puchheim bei der Volksbank OÖ, Filiale Attnang überweisen. (Verwendungszweck "Jahressammlung 2017"  - IBAN  AT62 4480 0350 1609 0000, BIC VBWEAT2WXXX). 

Hier möchten wir anmerken das auch die Spenden an die Feuerwehren steuerlich absetzbar sind. 

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Puchheim bedanken sich sehr herzlich für Ihre Spende und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2017! 

 

NEU AB 01.01.2017

Durch ein Bundesgesetz kommt ab 01. Jänner 2017 eine Neuerung auf freiwillige Feuerwehren in Österreich zu: Spenden von Privatpersonen müssen (wenn von ihnen gewünscht) an das Finanzamt gemeldet werden. Damit wird eine automatische Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht. 

Bei Spenden, die ab 2017 zugehen, sollten die Spender darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie neben dem Vor- und Zunamen auch das Geburtsdatum bekannt geben; fehlt eine dieser Angaben darf die Feuerwehr dies als Erklärung betrachten, dass die Spende nicht von der Steuer abgesetzt werden will. Bei Spenden über Erlagschein muss ein eigener Spendenerlagschein verwendet werden, der auch eine Angabe des Geburtsdatums vorsieht.

Foto und Text: FFP/ Quelle: Internet ÖBFV

Samstag, 07. Januar 2017