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ein Maibaum

für Attnang-Puchheim

Die beiden Feuerwehren von Attnang-Puchheim beteiligen sich ebenfalls aktiv an dem heurigen Jubeljahr der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim. So werden die Feuerwehren Attnang und Puchheim  am 30. April 2015 für die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim gemeinsam einen Maibaum am Rathausplatz aufstellen. Anton WIENEROITHER hat sich dankenswerterweise bereit erklärt den Maibaum 2015 zu spenden.

Am Samstag, den 28.03.2015 wurden die ersten sichtbaren Vorbereitungsarbeiten gesetzt. Der Baum wurde im Wald ausgesucht und gefällt. Auch hier war der hohe Ausbildungsstand sichtbar – der Baum wurde perfekt gefällt und kam unbeschadet zu liegen. Er wurde entastet und an Ort und Stelle geschält.

Kurz vor dem Aufstellen werden die Kränze gebunden und am 30. April wird der Baum fertig geschmückt, um am Abend am Rathausplatz aufgestellt werden zu können.

Das Maibaumstehlen ist Tradition und in manchen Orten fixer Bestandteil des Maibaumaufstellens. Auch wir stellen uns dieser Tradition. Der Baum soll nur heimlich und unentdeckt gestohlen werden – je raffinierter die List, umso besser.

Um Unstimmigkeiten von vornherein auszuschließen, hier die Regeln, die von uns akzeptiert werden und an die sich alle Beteiligten zu halten haben:

Wer darf den Maibaum oder Zubehör davon stehlen?

·         Jeder

Was darf gestohlen werden?

·         Liegender, geschälter, ungeschmückter oder geschmückter Baum

·         Kränze alleine

·         Taferl alleine

Wann darf der liegende Baum gestohlen werden?

·         3 Tage vor dem Aufstellen

Wie lange darf der liegende Baum gestohlen werden?

·         Bis zum Aufstellen

Wann darf der stehende Baum oder entsprechendes Zubehör gestohlen werden?

·         In der Nacht des Aufstellens (bis 24:00 Uhr)

Ab wann gilt der stehende Baum als gestohlen?

·         Der stehende Baum darf nicht gestohlen, zersägt oder anderwertig beschädigt werden. Sicherheit steht im Vordergrund.

Was darf am stehenden Baum gestohlen werden?

·         Das Taferl

·         Der stehende Baum darf weder gestohlen noch beschädigt werden.

Wie darf der Baum gestohlen werden?

·         Mit Muskelkraft und technischen Hilfsmitteln

Wie wird das Diebsgut wieder ausgelöst?

·         Durch Jause und Getränke für jene, die beim Stehlen beteiligt waren, je nach Vereinbarung!

Anmerkung

·         Ein Stehlen aus dem Wald ist nicht zulässig (Holzdiebstahl!). 

Legt ein Maibaumhüter innerhalb des Stadtgebietes von Attnang-Puchheim seine Hand auf den Baum, gilt er als nicht gestohlen und ist kampflos von den Maibaumdieben wieder zurückzubringen.

Der Baum soll nur heimlich und unentdeckt gestohlen werden – je raffinierter die List, umso besser.

Es darf keinerlei körperliche Gewalt angewendet werden.

Fotos: Tissot R., Text: Lohninger M.(FFA)

Montag, 30. März 2015